4. Bebauungsplanänderung "Nürburgring Grand-Prix-Strecke"

Bekanntmachung  -  Offenlage 

Im Wappen ist ein Goldener aufrechtstehender Löwe auf rotem Grund

4. Bebauungsplanänderung "Nürburgring Grand-Prix-Strecke" der OG Nürburg

Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat von Nürburg hat am 03.04.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nürburgring Grand-Prix-Strecke“ beschlossen.

Planungsziel:

Die Ortsgemeinde Nürburg beabsichtigt im Hinblick auf einen verbesserten Klimaschutz, die energetische Versorgungssicherheit des Nürburgrings und die klimaneutrale Erzeugung von Kraftstoffen, die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für eine sparsame Energienutzung zu schaffen. Hieraus hat sich das innovative und umfassende „Energie-Plus-Konzept am Nürburgring“ entwickelt. Das Konzept beinhaltet die Gewinnung von Wind- und Solarenergie, welche vor Ort verbraucht, gespeichert und zur Erzeugung von Wasserstoff und alternativen Kraftstoffen (E-Fuels) eingesetzt werden soll. Die verschiedenen Bausteine des „Energie-Plus-Konzeptes am Nürburgring“ dienen einer klimaneutralen Mobilitätswende im Sinne der bundes- und landespolitischen Zielsetzungen und einer innovativen energetischen Neuausrichtung der Region rund um die Rennstrecken des Nürburgrings. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Planungskonzepts ist die Änderung der im Plangebiet vorliegenden rechtskräftigen Bebauungspläne erforderlich. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Nürburgring Grand-Prix-Strecke" überlagert im Bereich des Grundstückes Flur 7 Nr. 7/11 und Flur 8 Nr. 33/5 eine ca. 8.500 m² große Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Nürburgring". In diesem Bereich wird der bestehende Bebauungsplan einschließlich der vorgenommenen Änderungen aufgehoben.

Der ca. 12,3 ha große Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Nürburgring Grand-Prix-Strecke“ befindet sich im westlichen Randbereich des Gemeindegebietes im Bereich der Parkzone „D“ des Nürburgrings sowie hieran angrenzenden Waldflächen. Südlich des Plangebietes verlaufen die Bundesstraße B 258 und die Kreisstraße K 73.

Geltungsbereich:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

 

Nürburg

Nürburg

 

7

8

 

5/26 tlw., 7/11 tlw.

33/5, 34/5 tlw.

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)

Die Abgrenzung des vorgesehenen Änderungsbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nürburgring Grand-Prix-Strecke“ und die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau erfolgen im Parallelverfahren.

Die Unterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nürburgring Grand-Prix-Strecke“ (im Einzelnen nachfolgend aufgeführt) können in der Zeit vom

17. Juni 2024 – 17. Juli 2024

hier auf dieser Seite im rechten Kasten "Planunterlagen" eingesehen werden. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.

Darüber hinaus liegen die unten aufgeführten Unterlagen während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-206 ist erwünscht. 

Die Unterlagen, die öffentlich ausgelegt werden, finden Sie rechts in der Spalte          "Planunterlagen"

Umweltbezogene Informationen:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

  • Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit:
    • Schalltechnische Immissionsprognose
      • Schattenwurfgutachten
  • Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen:
    • Ornithologisches Fachgutachten
      • Fledermausgutachten
        • NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung
        • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
        • Kartierung der Biotop- und Nutzungsstrukturen
  • Schutzgut Wasser
    • Entwässerungsstudie
  • Schutzgut Landschaft, Schutzgüter kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
    • Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive
      • Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive. Ergänzende Ausführungen zum Z 49 – Sichtachsenanalysen der Nürburg
        • Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive, Nachtrag zur gutachterlichen Bewertung von Anlagenhöhen von 220 m – 261 m
        • Sichtbarkeitsanalyse der geplanten Windenergieanlagen
        • Landschaftsbildvisualisierungen
        • Informationen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf das Radioteleskop Effelsberg
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Definition von Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
  • Ziel- und Maßnahmenkonzept zu erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen
    • Schallimmissionen (Einhaltung der Immissionsrichtwerte des Sonderimmissionsgebiets Nürburgring, Berücksichtigung von Schallvorbelastungen, Berücksichtigung von Schallimmissionen in der Ortsgemeinde Quiddelbach, Fahrzeugschallleistungspegel Nürburgring)
      • Schattenwurfgutachten, Betrachtung weiterer Immissionsorte
        • Eiswurfrisiko
        • Wald (Waldumwandlung, Waldausgleich, Rodungsgenehmigung, Waldfunktionen, Abstand zwischen baulichen Anlagen und Waldflächen, Windbruchempfindlichkeit des Waldes
        • Natur-/Artenschutz (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen, Untersuchungsumfang Fauna, geschützte Biotope, Betroffenheit verschiedener Vogelarten, Gutachterliche Aussagen zu Mittelspecht, Schwarzspecht und Wespenbussard, Anmerkungen zur Methodik des ornithologischen Fachgutachtens und der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes „Ahrgebirge“, Monitoringmaßnahmen Fledermäuse)
        • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
        • Denkmalschutz, Beeinträchtigung der Burgruine Nürburg
        • Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen
        • Entwässerung (Verschärfung des Oberflächenwasserabflusses, Prüfung der Versickerung von Niederschlagswasser, Starkregenvorsorge, Wasserhaushalt, Freihaltung der Uferbereiche des Wirftbachs)
        • Archäologie (Bodendenkmäler, geophysikalische Prospektion)
        • Boden (Baugrunduntersuchungen, Erbebenschutz, Lage im Bereich des erloschenen Bergwerksfelds „Rosalie“)
        • Blendwirkung von Photovoltaikanlagen
        • Brandschutz
        • Betroffenheit des Messbetriebs des Radioteleskops Effelsberg
        • Gefahrenstoffe durch Nutzungen im Plangebiet
        • Abstand zu einem Hubschrauber-Sonderlandeplatz
        • Unterirdische Leitungen im Geltungsbereich

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können

  • per E-Mail (ausschließlich an Bauleitplanung@adenau.de),
  • schriftlich (per Post an die o. g. Adresse) oder
  • zur Niederschrift

abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53520 Nürburg, den 04.06.2024

Anita Schomisch
Ortsbürgermeisterin