Adenau: BPlan Camping/Freizeitanlage 2. Änderung

Bekanntmachung 

Das Wappen der Stadt Adenau zeigt ein schwarzen Kreuz und einen weißen Löwen  auf rotem Grund

 Stadt Adenau: Bebauungsplan „Camping- u. Freizeitanlage Teil II“   2. Änderung

Bekanntmachung 

Der Stadtrat der Stadt Adenau hat am 12.09.2024 die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes „Camping- und Freizeitanlage Teil II“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Planungsziel:

Die Stadt Adenau beabsichtigt ein als Campingplatz und Ferienhaussiedlung ausgewiesenes Gebiet, einer alternativen Nutzung, in Form einer Freiflächensolaranlage, zuzuführen. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südwestlich des Siedlungskörpers an einem Süd-Ost-Hang in niedriger Lage, zur Minimierung des Einflusses auf das Landschaftsbild. Die erzeugte Energie soll einen wichtigen Beitrag der Region zur Verwirklichung einer CO2-neutralen Energieversorgung, lokal im speziellen und deutschlandweit allgemein, darstellen. Gleichzeitig wird ein nachhaltiges und naturförderliches Bewirtschaftungskonzept der unter den Solaranlagen befindlichen Wiesen erstellt.

Geltungsbereich:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

 

Adenau

 

26

75, 76, 77, 78, 79, 80, 81/1, 81/2, 81/3, 82, 83, 84, und 85

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)

Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Camping- und Freizeitanlage Teil II“ der Stadt Adenau erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau.

Die Unterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Camping- und Freizeitanlage Teil II“ (im Einzelnen nachfolgend aufgeführt) können in der Zeit vom

28.10.2024 bis einschließlich 27.11.2024

auf dieser Homepage (s. Kasten rechts "Planunterlagen") eingesehen werden. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.

Darüber hinaus liegen die unten aufgeführten Unterlagen während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-207 ist erwünscht.

Auflistung der Unterlagen, die öffentlich ausgelegt werden:

  • Planurkunde
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Abwägung aus der frühzeitigen Offenlage
  • Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz
  • Landschaftsbildanalyse
  • Beurteilung der Grünlandvegetation
  • Artenschutzrechtliche Prüfungen:
    • Avi- und Fledermausfauna
    • Tagfalter
    • Planungsrechtliche Vogelarten

Umweltbezogene Informationen:

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen zu den nachfolgend aufgeführten Schutzgütern aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:

Schutzgut

Art der Information

Landschaft und Erholung

Landschaftsbildanalyse, Umweltbericht

Arten und Lebensgemeinschaften

Umweltbericht, Beurteilung der Grünlandvegetation, Artenschutzrechtliche Prüfung

Boden und Fläche

Umweltbericht

Wasser

Umweltbericht

Klima und Luft

Umweltbericht

Natur und Landschaft

Umweltbericht

Mensch

Umweltbericht

Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht

Abfälle und Abwässer

Umweltbericht

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können

  • schriftlich (per Post an die o. g. Adresse)
  • per E-Mail (ausschließlich an bauleitplanung@adenau.de) oder
  • zur Niederschrift

abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53518 Adenau, den 15.10.2024

Frank Wisniewski 
Stadtbürgermeister