Flächennutzungsplan VG Adenau 32. Änderung

Bekanntmachung  -  Offenlage

Wappen VG Adenau

Der Verbandsgemeinderat Adenau hat am 19.03.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für einen Bereich in der Gemarkung Nürburg beschlossen. 

Planungsziel:

Die Ortsgemeinde Nürburg beabsichtigt im Hinblick auf einen verbesserten Klimaschutz, die energetische Versorgungssicherheit des Nürburgrings und die klimaneutrale Erzeugung von Kraftstoffen, die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für eine sparsame Energienutzung zu schaffen. Hieraus hat sich das innovative und umfassende „Energie-Plus-Konzept am Nürburgring“ entwickelt. Das Konzept beinhaltet die Gewinnung von Wind- und Solarenergie, welche vor Ort verbraucht, gespeichert und zur Erzeugung von Wasserstoff und alternativen Kraftstoffen (E-Fuels) eingesetzt werden soll. Die verschiedenen Bausteine des „Energie-Plus-Konzeptes am Nürburgring“ dienen einer klimaneutralen Mobilitätswende im Sinne der bundes- und landespolitischen Zielsetzungen und einer innovativen energetischen Neuausrichtung der Region rund um die Rennstrecken des Nürburgrings. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Planungskonzepts ist die Änderung der im Plangebiet vorliegenden rechtskräftigen Bebauungspläne erforderlich sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der zu überplanende Bereich sieht derzeit teilweise „Fläche für die Forstwirtschaft“ und tlw. „Sonderbaufläche Nürburgring“ vor. Die Fläche soll künftig als „Sonderbaufläche Energiepark Nürburgring“ dargestellt werden.

Der ca. 15,3 ha große Geltungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südöstlichen Randbereich des Verbandsgemeindegebietes im Bereich der Parkzone „D“ des Nürburgrings sowie hieran angrenzenden Waldflächen. Südlich des Plangebietes verlaufen die Bundesstraße B 258 und die Kreisstraße K 73.

Geltungsbereich:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

 

Nürburg

Nürburg

 

7

8

 

7/4, 7/11 tlw.

7/6 tlw., 33/5, 34/5 tlw.

 (Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)

Die Abgrenzung des vorgesehenen Änderungsbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nürburgring Grand-Prix-Strecke“ der Ortsgemeinde Nürburg.

Die Unterlagen zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Einzelnen nachfolgend aufgeführt) können in der Zeit vom

17. Juni 2024 – 17. Juli 2024

hier auf dieser Seite im rechten Kasten "Planunterlagen" eingesehen werden. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.

Darüber hinaus liegen die unten aufgeführten Unterlagen während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-206 ist erwünscht.  

Die Unterlagen, die öffentlich ausgelegt werden, finden Sie rechts in der Spalte          "Planunterlagen"

Umweltbezogene Informationen:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

  • Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit:
    • Schalltechnische Immissionsprognose
      • Schattenwurfgutachten
  • Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen:
    • Ornithologisches Fachgutachten
      • Fledermausgutachten
        • NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung
        • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
        • Kartierung der Biotop- und Nutzungsstrukturen
  • Schutzgut Wasser
    • Entwässerungsstudie
  • Schutzgut Landschaft, Schutzgüter kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
    • Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive
      • Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive. Ergänzende Ausführungen zum Z 49 – Sichtachsenanalysen der Nürburg
        • Gutachten zur Raumverträglichkeit aus baukultureller, denkmalpflegerischer und landschaftsästhetischer Perspektive, Nachtrag zur gutachterlichen Bewertung von Anlagenhöhen von 220 m – 261 m
        • Sichtbarkeitsanalyse der geplanten Windenergieanlagen
        • Landschaftsbildvisualisierungen
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Betroffenheit forstrechtlicher Belange
  • Definition von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen
    • Schallimmissionen (Einhaltung der Immissionsrichtwerte des Sonderimmissionsgebiets Nürburgring, Berücksichtigung von Schallvorbelastungen, Berücksichtigung von Schallimmissionen in der Ortsgemeinde Quiddelbach, Fahrzeugschallleistungspegel Nürburgring)
      • Schattenwurfgutachten, Betrachtung weiterer Immissionsorte
        • Waldumwandlung, Waldausgleich, Rodungsgenehmigung, Waldfunktionen, Windbruchempfindlichkeit des Waldes
        • Natur-/Artenschutz (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen, Untersuchungsumfang Fauna, geschützte Biotope, Betroffenheit verschiedener Vogelarten, Gutachterliche Aussagen zu Mittelspecht, Schwarzspecht und Wespenbussard, Anmerkungen zur Methodik des ornithologischen Fachgutachtens und der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes „Ahrgebirge“, Monitoringmaßnahmen Fledermäuse)
        • Denkmalschutz, Beeinträchtigung der Burgruine Nürburg
        • Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen
        • Entwässerung (Verschärfung des Oberflächenwasserabflusses, Versickerung von Niederschlagswasser, Starkregenvorsorge, Wasserhaushaltsbilanz, Freihaltung der Uferbereiche des Wirftbachs)
        • Archäologie, Bodendenkmäler, geophysikalische Prospektion
        • Blendwirkung von Photovoltaikanlagen
        • Brandschutz
        • Abstand zu einem Hubschrauber-Sonderlandeplatz
        • Unterirdische Leitungen im Geltungsbereich

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können

  • per E-Mail (ausschließlich an Bauleitplanung@adenau.de),
  • schriftlich (per Post an die o. g. Adresse) oder
  • zur Niederschrift

abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53518 Adenau, den 04.06.2024

Guido Nisius
Bürgermeister