Bekanntmachung
Der Verbandsgemeinderat Adenau hat am 13.04.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau für einen Bereich in der Gemarkung Adenau beschlossen.
Planungsziel:
Die Stadt Adenau beabsichtigt die Entwicklung einer Photovoltaikanlage auf einer Fläche südwestlich des Siedlungskörpers (siehe Abbildung). Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage an einem Süd-Ost-Hang in niedriger Lage, zur Minimierung des Einflusses auf das Landschaftsbild. Die erzeugte Energie soll einen wichtigen Beitrag der Region zur Verwirklichung einer CO2-neutralen Energieversorgung, lokal im speziellen und deutschlandweit allgemein, darstellen. Gleichzeitig wird auf der Ebene des Bebauungsplanes ein nachhaltiges und naturförderliches Bewirtschaftungskonzept der unter den Solaranlagen befindlichen Wiesen erstellt.
Überplant wird eine ca. 11,7 ha große Fläche, welche im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Adenau als Sondergebiet „Camping und Freizeitanlage“ dargestellt ist. Der Inhalt des für die Fläche existierenden und rechtsgültigen Bebauungsplanes, „Camping- und Freizeitanlage, Teilbereich 2 – Campingplatz“ 1. Änderung, wurde nie umgesetzt.
Geltungsbereich:
Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
Adenau |
26 | 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81/1, 81/2, 81/3, 82, 83, 84, 85, 86, tlw., 87, 88, 89, 90, 91, 92/1, 92/3, 92/4, 93 tlw., |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)
Die Abgrenzung des vorgesehenen Änderungsbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.
Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Camping- und Freizeitanlage Teil II“ der Stadt Adenau.
Die Unterlagen zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Einzelnen nachfolgend aufgeführt) können in der Zeit vom
28.10.2024 bis einschließlich 27.11.2024
auf dieser Homepage (s. Kasten rechts "Planunterlagen") eingesehen werden. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.
Darüber hinaus liegen die unten aufgeführten Unterlagen während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-207 ist erwünscht.
Auflistung der Unterlagen, die öffentlich ausgelegt werden:
Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus
- Planurkunde
- Begründung
- Landschaftsbildanalyse
- Umweltbericht
- Beurteilung der Grünlandvegetation und
- Artenschutzrechtlicher Prüfung mit den Anlagen
- Planungsrelevante Vogelarten
- Ergänzende Erfassung von Tagfalterarten
Umweltbezogene Informationen:
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen zu den nachfolgend aufgeführten Schutzgütern aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:
Schutzgut | Art der Information |
Landschaft und Erholung | Landschaftsbildanalyse, Umweltbericht |
Arten und Lebensgemeinschaften | Umweltbericht, Beurteilung der Grünlandvegetation, Artenschutzrechtliche Prüfung |
Boden und Fläche | Umweltbericht |
Wasser | Umweltbericht |
Klima und Luft | Umweltbericht |
Natur und Landschaft | Umweltbericht |
Mensch | Umweltbericht |
Kultur- und Sachgüter | Umweltbericht |
Abfälle und Abwässer | Umweltbericht |
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können
- per E-Mail (ausschließlich an bauleitplanung@adenau.de),
- schriftlich (per Post an die o. g. Adresse) oder
- zur Niederschrift
abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
53518 Adenau, den 15.10.2024
Guido Nisius,
Bürgermeister