Bekanntmachung
Ortsgemeinde Antweiler: Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehr/Sportanlage" gemäß § 2 (1) BauGB
Der Ortsgemeinderat von Antweiler hat am 15.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehr/Sportanlage" gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehr/Sportanlage" erfolgt im förmlichen Aufstellungsverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Planungsziel:
Die Ortsgemeinde Antweiler ist eine von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 stark betroffene Gemeinde. So wurde auch der Sportplatz der Ortsgemeinde durch die Flutkatastrophe im Jahr 2021 vollständig zerstört. Für die Ortsgemeinde ergibt sich hieraus die planerische Aufgabe, zügig einen Ersatz für die vorgenannte Sportanlage zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin besteht die Planungsabsicht für die Neu-Errichtung des Feuerwehrgerätehauses. Die bisherige Einrichtung, die Anfang der 1980er Jahre in Betrieb genommen wurde, ist nicht mehr zeitgemäß und wird den Ansprüchen an ein „modernes“ Feuerwehrgerätehaus nicht mehr gerecht. So haben etwa die zwischenzeitlich beschafften Fahrzeuge größere Abmessungen und die Ausrüstung wurde um ein Vielfaches erweitert.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen soll das bisherige Feuerwehrgerätehaus durch einen Neubau ersetzt werden.
Der Wiederaufbau der Sportanlage sowie die Neu-Errichtung des Feuerwehrhauses sind am Standort des zerstörten Sportplatzes, nordöstlich der Ortslage von Antweiler vorgesehen.
Die hierfür vorgesehenen Grundstücke liegen im Außenbereich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Geltungsbereich:
Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
Antweiler | 2 | 68/1 tlw., 68/2 tlw., 69, 70, 71, 75, 76, 79, 80, 81, 83/5, 84 tlw., 228 und 229 tlw. |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)
Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.
Der Ortsgemeinderat Antweiler hat am 15.08.2023 weiterhin beschlossen, dass über die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes "Feuerwehr/Sportanlage" für das oben angeführte Gebiet mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt wird.
Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes "Feuerwehr/Sportanlage", bestehend aus einer Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom
03.03.2025 bis 16.03.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Weiter ist eine Verlinkung über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.
Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-207 ist erwünscht.
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Planen und Bauen- zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
Antweiler, den 18.02.2025
Wolfgang Schäfer
Ortsbürgermeister