Ortsgemeinde Hoffeld: Bekanntmachung der Auslegung einer Satzung nach § 34 BauGB

Bekanntmachung 

Wappen Hoffeld

Ortsgemeinde Hoffeld: Bekanntmachung der Auslegung einer Satzung nach § 34 BauGB

Die Ortsgemeinde Hoffeld beabsichtigt mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Ackerweg - Schulstraße" einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Hoffeld einzubeziehen. Hierzu hat sie in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.02.2024 den Aufstellungsbeschluss über die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Ackerweg - Schulstraße" gemäß § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB gefasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen wird, da durch die Änderung keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter vorliegt.

Geltungsbereich der Erweiterung:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

Hoffeld

7

29/1, 29/3, 30, 32, 62 tlw. und 70 tlw.


8 4/2 tlw., 4/3 tlw., 4/4, 25 tlw., 26 tlw., 27/1 tlw., 27/3 tlw., 86 tlw. und 87 tlw.

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)

Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereichs kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:

Art der Stellungnahme / Information

Details

  • Fachbeitrag Naturschutz

Bestandsanalyse: Aussagen zu den Auswirkungen auf

  • Arten und Biotope,
  • Landschaftsbild
  • Wasser
  • Boden
  • Klima

Aussagen zu Vermeidungs-, Schutz- und Kompensations-maßnahmen.

Artenschutzrechtliche Einschätzung und Bewertung, Antrag auf Ausnahme gemäß § 30 (3) BNatSchG

Der Gemeinderat von Hoffeld hat am 29.02.2024 weiterhin die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 (6) i. V. m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 34 (6) i. V. m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.

Der Entwurf der "Ackerweg - Schulstraße", bestehend aus einer Planurkunde, Textfestsetzungen, einer Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz, kann in der Zeit vom

17. Februar 2025 bis einschließlich 19. März 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden. Weiter ist eine Verlinkung über das Geoportal des Landes Rheinland Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.

Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Planen und Bauen, Rathaus – Haus A, – Zimmer A0.13, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Über die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird der Ortsgemeinderat Hoffeld in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 – Planen und Bauen zur Auskunftserteilung zur Verfügung.


Hoffeld, den 04.02.2025

Anna Sesterheim
Ortsbürgermeisterin