Bekanntmachung
Ortsgemeinde Pomster: Bekanntmachung der Auslegung einer Satzung nach § 34 BauGB
Die Ortsgemeinde Pomster beabsichtigt mit der 2. Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gesamte Ortslage“ am südlichen Ortsrand im Bereich der Flurlagen „Auf dem Wasemtriesch“ und „Auf dem Kürtensuhr“, einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Pomster einzubeziehen. Hierzu hat sie in ihrer öffentlichen Sitzung am 11.12.2024 den Aufstellungsbeschluss über die 2. Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gesamte Ortslage“ gemäß § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB gefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen wird, da durch die Änderung keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter vorliegt.
Geltungsbereich der Erweiterung:
Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
Pomster | 16 | 175 |
17 | 35 tlw., 36 tlw., 38 tlw. und 39 tlw. |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)
Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereichs kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:
Art der Stellungnahme / Information | Details |
| Bestandsanalyse, Aussagen zu den Auswirkungen auf Schutzgebiete, Aussagen zu Vermeidungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen. Artenschutzrechtliche Einschätzung und Bewertung möglicher Einflüsse auf das VSG „Ahrgebirge“. |
Der Gemeinderat von Pomster hat am 11.12.2024 weiterhin die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 (6) i. V. m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 34 (6) i. V. m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 2. Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gesamte Ortslage“, bestehend aus einer Planurkunde, den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz, kann in der Zeit vom
20. Januar 2025 bis einschließlich 19. Februar 2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden. Weiter ist eine Verlinkung über das Geoportal des Landes Rheinland Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.
Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus – Haus A, Fachbereich Planen und Bauen – Zimmer A0.13, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Über die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird der Ortsgemeinderat Pomster in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 – Planen und Bauen zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
53534 Pomster, den 07.01.2025
Siegfried Müller
Ortsbürgermeister