Ortsgemeinde Reifferscheid: Aufstellung des Bebauungsplanes "Kollenwiese"

Bekanntmachung 

Wappen Reifferscheid

Ortsgemeinde Reifferscheid: Aufstellung des Bebauungsplanes "Kollenwiese" gemäß § 2 (1) BauGB

Der Ortsgemeinderat von Reifferscheid hat am 25.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kollenwiese" gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kollenwiese" erfolgt im förmlichen Aufstellungsverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB bekannt gemacht.


Planungsziel:

Die Ortsgemeinde Reifferscheid beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Kollenwiese“ zur Herbeiführung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung. Die Grundstücke liegen im Außenbereich und sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Adenau bereits als Wohnbauflächen dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.


Geltungsbereich:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

Reifferscheid

4

102 tlw., 103, 104, 105, 106, 107, 108, 132 tlw., 133, 134 tlw. und 138 tlw.


5 250 tlw. und 251 tlw.

( Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)


Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

 

Der Ortsgemeinderat Reifferscheid hat am 25.07.2023 weiterhin beschlossen, dass über die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes "Kollenwiese" für das oben angeführte Gebiet mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt wird.

 

Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes "Kollenwiese", bestehend aus einer Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie der Grünlandkartierung in der Zeit vom


17.03.2025 bis einschließlich 28.03.2025


auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Weiter ist eine Verlinkung über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.


Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-207 ist erwünscht.


Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.


Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Planen und Bauen- zur Auskunftserteilung zur Verfügung.


Reifferscheid, den 04.03.2025


Peter Leßmann

Ortsbürgermeister