Bekanntmachung
Stadt Adenau: Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Lenzenkessel" gemäß § 2 (1) BauGB
Der Stadtrat von Adenau hat am 16.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Lenzenkessel" gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Durch Beschluss vom 06.06.2024 wurde das Plangebiet erweitert. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Lenzenkessel" erfolgt im förmlichen Aufstellungsverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Planungsziel:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Lenzenkessel“ dient der Herbeiführung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die bereits erfolgte Errichtung der Kindertagesstätte sowie die geplante Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf der ehemaligen Liegewiese. Im Zuge dessen werden der Bereich des Eifelstadions und der angrenzenden Tennisplätze im Rahmen einer Bestandssicherung in den Geltungsbereich mit aufgenommen.
Geltungsbereich:
Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
Adenau | 26 | 61/1, 61/2, 62, 63 |
27 | 13 |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)
Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.
Der Stadtrat Adenau hat am 06.06.2024 weiterhin beschlossen, dass über die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Lenzenkessel" für das oben angeführte Gebiet mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt wird.
Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes "Im Lenzenkessel", bestehend aus einer Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom
07.04.2025 bis einschließlich 22.04.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Weiter ist eine Verlinkung über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.
Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-206 ist erwünscht.
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Planen und Bauen- zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
Adenau, den 25.03.2025
Frank Wisniewski
Stadtbürgermeister