Öffentliche Zahlungsaufforderung der Verbandsgemeindekasse Adenau

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass am 01.07.2024 folgende Steuern, Gebühren und Beiträge fällig werden:

  • Grundsteuern und Abgaben gem. dem letzten Dauerbescheid
  • Gewerbesteuern
  • Abwasserentgelte gem. dem aktuellen Abrechnungsbescheid

Die am 01.07.2024 fällig werdenden Beträge sowie Rückstände aus früheren Fälligkeiten bitten wir umgehend zu überweisen, da sonst die Forderungen kostenpflichtig angemahnt werden müssen.

Bei den Überweisungen wird dringend gebeten die richtige Bankverbindung zu wählen und stets die Buchungsnummer anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist.

Bei Vorliegen von entsprechenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Fälligkeitsbeträge von dem uns angegebenen Bankkonto abgebucht. Vordrucke zum Erteilen neuer Lastschriftmandate können aber jederzeit noch bei der Verbandsgemeindekasse angefordert werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit das entsprechende Formular hier herunterzuladen und auszudrucken.

Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden Grundsteuer- und Abgabenbescheide als Dauerbescheide ergangen sind und somit die getroffenen Festsetzungen auch für die Folgejahre gelten. Bei Veränderungen der Steuergrundlagen ergeht zu Beginn eines Jahres selbstverständlich wieder ein neuer Dauerbescheid.

Bareinzahlungen bei der Verbandsgemeindekasse sind nach wie vor vormittags von Montag bis Freitag zu den offiziellen Kassenstunden von 9.00 bis 11.30 Uhr möglich. Dies gilt auch für Bareinzahlungen für das Abwasserwerk.

53518 Adenau, 20.06.2024

Verbandsgemeindekasse Adenau