Adenauer Nachrichten
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Wenn Sie Beiträge ins Mitteilungsblatt einstellen möchten, können Sie sich im Online-System des Linus Wittich-Verlages anmelden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
viele Jahre war es üblich, die Geburtstage der Altersjubilare im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen und auf diese Weise „Alles Gute“ zu wünschen. Aus Gründen des Datenschutzes wurden diese Veröffentlichungen stark eingeschränkt. Auf Anregung aus dem Kreise der Ortsbürgermeister und nach nochmaliger rechtlicher Prüfung können wir die frühere Praxis in einer etwas anderen Form wiederaufleben lassen.
Insofern von den Betroffenen kein Widerspruch vorliegt, dürfen nach § 50 des Bundesmeldegesetzes die Namen, der Wohnort (ohne konkrete Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums von Bürgerinnen und Bürgern in der Presse veröffentlicht werden. Altersjubiläen im Sinne der genannten Vorschrift sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Bürgerinnen und Bürger, die mit einer Veröffentlichung ihrer Alters- und Ehejubiläums nicht einverstanden sind, können jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Übermittlungssperre wird nur für die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen (als Ganzes) eingetragen. Eine Veröffentlichung findet dann nicht statt.
Bitte füllen Sie in diesem Fall unser Formular aus und übermitteln Sie dieses an die angegebene Anschrift der Verbandsgemeinde Adenau. Eine Zusendung per Fax oder Mail ist - mit persönlicher Unterschrift - ebenfalls möglich. Eine einmalige Mitteilung Ihres Widerspruches reicht aus.
Sofern wir keinen Widerspruch erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.