Datenschutz Finanzen und Abgaben

Informationspflicht nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO Finanzen und Abgaben

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Einwohner und Unternehmen treten mit der Verwaltung der Verbandsgemeinde Adenau in Kontakt, weil sie Steuererklärungen und -anzeigen sowie Gewerbemeldungen abgeben, Abgaben zahlen müssen und Erstattungen beanspruchen können. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet.

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen und verwaltungsinternen Zwecken, soweit

  • die Abgabenordnung
  • das Gewerbesteuergesetz
  • das Grundsteuergesetz
  • das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz
  • das Absatzförderungsgesetz
  • das Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz
  • die Abgabensatzungen der Verbandsgemeinde Adenau
  • die Gewerbeordnung

unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind.

Im Verfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte und pseudoanonymisierte Daten. Wenn Behörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Diese Hinweise werden, soweit erforderlich, aktualisiert und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Datenschutzhinweise für Besucher unserer Homepage.

Neben den nachfolgenden allgemeinen Hinweisen erhalten Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter oder beim Datenschutzbeauftragten detaillierte und weitergehende Informationen über die Sie betreffende Datenverarbeitung.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

Kirchstr. 15 – 19

53518 Adenau

+49 2691 305-0

+49 2691 305-198

adenau.de

vertreten durch: Herrn Bürgermeister Guido Nisius

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

Kirchstr. 15 – 19

53518 Adenau

+49 2691 305-100

+49 2691 305-199

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Die Verbandsgemeinde Adenau benötigt personenbezogene Daten, um ihre gesetzlich vorgesehene Aufgabe zu erfüllen, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 der Abgabenordnung). Die personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich, ausdrücklich zugelassenen Fällen, dürfen die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nicht-steuerliche Zwecke von der Verbandsgemeinde Adenau verarbeitet werden (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 der Abgabenordnung).

Die Erhebung von personenbezogenen Daten für Gewerbemeldungen erfolgt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Die Weiterverarbeitung von diesen Daten ergibt sich ebenfalls aus § 14 GewO. Die Übermittlung von Gewerbemeldedaten an die in § 14 GewO genannten Empfänger erfolgt an die zentrale Plattform ZPV Gewerbe RLP, die dann die Weiterverteilung vornimmt.

Hinweis zum Widerruf von Einwilligungen:

Haben Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt, können Sie diese Einwilligung bei Bedarf jederzeit widerrufen. Dies gilt jedoch nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig. Von diesen Fällen abgesehen beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verbandsgemeinde Adenau aber nicht auf einer Einwilligung, sondern auf gesetzlichen Regelungen, kann also auch gegen den Willen der Betroffenen geschehen. Ein Widerruf der Einwilligung ist daher nur möglich und von Bedeutung, wenn Sie zuvor – z. B. in einem Brief, mündlich oder in einem Formular – um Ihre Einwilligung gebeten worden sind.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit, Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) erforderliche Angaben, z.B. Größe und Lage der Wohnung/Grundbesitz, Höhe der Miete, Anzahl der Mitbewohner, Informationen zum Arbeitgeber, Informationen zur Hauptwohnung, Einspielergebnis von Glücksspielgeräten, Informationen zu Tanzveranstaltungen, Jahresjagdpacht, Weinbergsflächen.
  • Von Dritten übersandte Berechnungsgrundlagen (z.B. Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide):
    • Nebenwohnungen
    • Familienstand und Kinder
    • Vertretungsbefugte
    • Bankverbindung
    • Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben
    • Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte Anträge
    • Rechtsbehelfe
    • Mitteilungen der Rechtsanwälte und Steuerberater
    • Daten aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Grundbuch, Insolvenzbekanntmachung)
    • Tätigkeiten bei Gewerbemeldungen
    • Betriebsstättenanschriften
    • Weinbergsflächen, -lage

Die personenbezogenen Daten werden in erster Linie durch die Gemeindeverwaltung bei Ihnen selbst erhoben, z. B. durch Steuererklärung, Anzeigen, Mitteilungen und Anträge. Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Verbandsgemeinde Adenau verpflichtet sind (z. B. Daten im Rahmen des Mietverhältnisses durch den Vermieter, Nebenwohnungsdaten durch das zuständige Meldeamt, Behörden übermitteln Daten über Zahlungen und Verwaltungsakte, Eigentümer übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen, Gesellschaftsverträge, Erbverträge und Schenkungsverträge).

Außerdem erhält die Verbandsgemeinde Adenau steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden.

Ist ein steuerrelevanter Sachverhalt nicht mittels Hilfe der betroffenen Person aufzuklären, dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfrage bei Dritten erhoben werden (z.B. Auskunftsersuchen bei den Arbeitgebern, Vermietern). Im Vollstreckungsverfahren können Daten bei Drittschuldnern, z.B. Kreditinstitut oder Arbeitgebern, erhoben werden. Zudem dürfen öffentlich zugängliche Informationen (z.B. aus dem Internet, aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeitet werden.

Alle personenbezogenen Daten, die in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden) weitergeben werden, wenn die betroffene Person dem zugestimmt hat oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist (z. B. Mitteilung im Rahmen der Grundsteuer und Gewerbesteuer an die für die Festsetzung der Grundsteuer- bzw. der Gewerbesteuermessbeträge zuständigen Finanzämter;

Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Wir übermitteln Ihre Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Drittländer) nur, soweit dies zur Ausführung des gesetzlichen Verwaltungshandelns erforderlich ist.

Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)

Personenbezogene Daten sind seitens der Verbandsgemeinde Adenau solange zu speichern, wie sie für das Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 – 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 – 232 Abgabenordnung) und die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen nach der GemHVO für Buchungsbelege.

Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für zukünftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung).

Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DSGVO)

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),

Recht auf Berichtigung, soweit Sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO),

Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DSGVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO) dient.

Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).

Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Bei folgenden Datenschutzaufsichtsbehörden kann Beschwerde eingelegt werden:

Im Rahmen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerveranlagung:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Husarenstraße 30

53117 Bonn

+49 228 997799-0

+49 228 997799-550

Im Rahmen der sonstigen kommunalen Abgaben:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Hintere Bleiche 34

55116 Mainz

+49 6131 208-2449

+49 6131 208-2497

datenschutz.rlp.de

Allgemeiner Hinweis zu den o.g. Rechten: In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall den Grund für die Verweigerung mit. Grundsätzlich werden wir Ihnen innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie zeitnah eine Zwischennachricht.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz unter https://www.datenschutz.rlp.de.

Bitte beachten Sie, dass bei jeglichen Informationen zu personenbezogenen Daten ein Identifikationsnachweis erforderlich ist. Auskünfte am Telefon oder per einfacher E-Mail sind somit nicht möglich.