Abwasserwerk
Tierhaltung / Pflanzenschutz:
Absetzung von Wassermengen für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wegen Tier-/Viehhaltung und Pflanzenschutzspritzungen
Nach § 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 19 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Umlage der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Adenau vom 09.01.1996 können Einzelabsetzungen von Wassermengen für die Ermittlung der Schmutzwassermengen beantragt werden.
Das Abwasserwerk Adenau sendet gegen Jahresende den Viehhaltern, die in den Vorjahren Einzelabsetzungen beantragt haben, entsprechende Vordrucke zu. Sollten Viehhalter hierbei unberücksichtigt geblieben sein, so kann der unten anzuklickende Vordruck verwandt werden.
Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn Kanalbenutzungsgebühren bei der Verbraucherstelle erhoben werden.
Die Anträge sind bis spätestens 31.01. des Folgejahres an das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Adenau zurückzusenden.