Wahlen
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Fragen und Antworten
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl versenden wir die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl ( 2. Februar 2025) müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeindebehörde Ihres Hauptwohnortes (Verbandsgemeindeverwaltung Adenau) persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. In Kürze können Sie die Unterlagen online anfordern.
Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.
Wahlberechtigte Personen mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Wann muss ich die Briefwahl beantragen?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr ( 21. Februar 2025) beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt.