Wahlen

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Bundestagswahl 2025

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Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Öffnungszeiten Wahlbüro zur Bundestagswahl

Das Wahlbüro bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau ist wie folgt geöffnet:

 

Freitag, 21.02.2025         bis 15:00 Uhr

Samstag, 22.02.2025      10:00 bis 12:00 Uhr

Sonntag, 23.02.2025       ab 8:00 Uhr

 

Briefwahlunterlagen können am Freitag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch am Samstag und am Sonntag bis 15:00 Uhr noch möglich.

Fragen und Antworten zur Briefwahl

  • Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

    Die Wahlbenachrichtigungen wurden versendet. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (2. Februar 2025) sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

  • Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeindebehörde Ihres Hauptwohnortes (Verbandsgemeindeverwaltung Adenau) persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Sie können die Unterlagen auch online anfordern.

    Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

    Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Geburtsdatum und
    • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich.

    Wahlberechtigte Personen mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

  • Wann muss ich die Briefwahl beantragen?

    Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

    Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr ( 21. Februar 2025) beantragt werden. 

    In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

  • Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen? 

    Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie schnellstmöglich. 

  • An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?

    Wir versenden den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).

    Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.

  • Was ist die Briefwahl an Ort und Stelle?

    Holen Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei uns ab, so können Sie Ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.

  • Welche Unterlagen enthält der Wahlschein?

    Sie erhalten auf Ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt oder übersandt:

    • Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
    • Einen amtlichen Stimmzettel.
    • Einen amtlichen Stimmzettelumschlag.
    • Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
    • Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.
  • Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen oder verloren gegangen. Wie kann ich wählen?

    Wenn Sie uns glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie ihn verloren haben, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.

  • Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?

    Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.

  • Wie funktioniert die Briefwahl?

    • Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
    • Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.
    • Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
    • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

    Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.

  • Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?

    Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

    Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

  • Wer zahlt das Porto?

    Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.

    Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.

  • Wer zählt die Ergebnisse der Briefwahl aus?

    Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises eingesetzt. Diese zählen nach der Wahlhandlung (am Wahltag nach 18:00 Uhr) die bis dahin eingegangen und geprüften Briefwahlunterlagen aus.

  • Wie wird das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl gewahrt?

    Die Regelungen zur Briefwahl im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung stellen sicher, dass das Wahlgeheimnis jederzeit gewährleistet ist. Die Bundewahlleiterin hat schematisch dargestellt, wie mit den Wahlbriefen den rechtlichen Bestimmungen entsprechend verfahren wird: